Auszug aus dem Adoptionsvertrag - Netzwerk RumänienStreuner . Dorfstraße 3 . 37299 Weißenborn

 

Zwischen dem Verein Netzwerk RumänienStreuner vertreten durch

und dem neuen Besitzer/der neuen Besitzerin

wird folgender Tierüberlassungsvertrag geschlossen

  1. Der Verein Netzwerk RumänienStreuner behält sich das Eigentumsrecht an dem Tier vor. Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung von Netzwerk RumänienStreuner für Schäden, die das Tier verursacht. Der Übernehmer ist Halter des Tieres im Sinne von § 833 BGB und somit für eine Haftpflichtversicherung, ordnungsgemäße Anmeldung des Hundes bei den zuständigen Ämtern und die ortsübliche Hundesteuer verantwortlich.

  1. Der Verein Netzwerk RumänienStreuner bzw. dessen beauftragte Pflegestelle versichert, dass das oben genannte Tier zum Zeitpunkt der Übergabe frei von erkennbaren Krankheiten ist. Auf eventuell bestehende oder erblich bedingte Krankheiten bzw. Behinderungen und/oder besondere Verhaltensweisen des Tieres, die dem Netzwerk RumänienStreuner bekannt sind, wurde der/die Übernehmer/in hingewiesen. Es besteht keine Gewährleistungspflicht seitens Netzwerk RumänienStreuner auf den Gesundheitszustand.

  1. Der/die Übernehmer/in versichert, dass er/sie das oben genannte Tier ausschließlich zum Verbleib im eigenen Haushalt aufnimmt. Der/die Übernehmer/in darf das Tier ohne schriftliche Erlaubnis von Netzwerk RumänienStreuner weder verkaufen noch verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person geben. Falls das Tier nicht mehr gehalten werden kann, ist Netzwerk RumänienStreuner davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Verein behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.

  1. Der/die Übernehmer/in sichert eine artgerechte Haltung des Tieres unter Beachtung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zu. Die Haltung des Hundes in einem Zwinger oder an einer Kette sowie die Verwendung von Stachelhalsbändern, Teletakt- und ähnlichen Geräten sind untersagt. Der/die Übernehmer/in versichert, das Tier nicht ausserhalb des Wohnbereiches zu halten und einen ausreichenden Sozialkontakt des Tieres zu Menschen und Artgenossen sicherzustellen. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, Quälerei und Misshandlung (auch durch Dritte) zu verhindern, sowie für das Tier während Urlaubszeiten und sonstigen Abwesenheiten eine artgerechte Versorgung zu gewährleisten.

  2. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, dem Tier jederzeit tierärztliche Versorgung zu gewährleisten und alle notwendigen Behandlungen vornehmen zu lassen. Im Falle einer Erkrankung, die das Einschläfern des Tieres notwendig macht, darf das schmerzlose Einschläfern nur durch einen Tierarzt erfolgen. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des/der Übernehmers/in.

  1. Mit dem Tier darf nicht gezüchtet oder vermehrt werden.

  1. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmers/in ist die neue Anschrift dem Netzwerk RumänienStreuner unaufgefordert mitzuteilen.

  1. Netzwerk RumänienStreuner behält sich das Recht vor, sich in regelmäßigen Abständen über das Wohlergehen des Tieres zu informieren und dies ggf. persönlich zu kontrollieren.

  1. Der/die Übernehmer/in ist berechtigt, das Tier kostenlos an Netzwerk RumänienStreuner zurückgeben, wenn er/sie die übernommenen Pflichten nicht mehr einhalten kann oder will. Bei Rückgabe ist der/die Übernehmer/in verpflichtet, das Tier auf eigene Kosten persönlich oder durch Dritte (kein Versand) dem Netzwerk RumänienStreuner zukommen zu lassen. Dabei darf die Gesundheit des Tieres keinesfalls gefährdet werden.

  1. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist Netzwerk RumänienStreuner berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen. Im Falle einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der/die Übernehmer/in eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR an und verpflichtet sich gegebenenfalls zur Rückgabe des Tieres.

  1. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des/der Übernehmers/in.

  1. Der/die Übernehmer/in hat dem Netzwerk RumänienStreuner bei der Übergabe eine Transportgebühr in Höhe von __430,00__ EUR in bar zu zahlen/bzw. eine Woche zuvor auf das Konto von Netzwerk RumänienStreuner zu überweisen. Die gezahlte Schutzgebühr wird bei eventueller Rückgabe des Tieres nicht erstattet.

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Jede Änderung des Vertrages ist schriftlich mit beiden Parteien zu vereinbaren. Mündliche Absprachen haben neben diesem Vertrag keinerlei Gültigkeit.

Das oben genannte Tier wurde heute an den neuen Besitzer/die neue Besitzerin übergeben.

  1. Der neue Halter des Hundes ist verpflichtet, den Hund vorschriftsmäßig zu sichern und für mindestens
    8 Wochen an einem speziellen Sicherheitsgeschirr + Halsband zu führen, um ein Entlaufen und die damit verbundene Gefährdung von Mensch und Tier zu verhindern.

  1. Nach Entrichtung der Schutzgebühr wird dem/der Übernehmer/in der zum Tier gehörige
    Heimtierausweis der Europäischen Union ausgehändigt. Die Angaben zu den vorgenommenen Impfungen beruhen auf den Eintragungen des ausstellenden Tierarztes. Der Hund muss umgehend beim TASSO Haustieregister angemeldet werden.
    https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren.

  1. Datenschutz:
    Netzwerk Rumänienstreuner nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und gibt sie nie an unbefugte Dritte weiter. Wir sind jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten und diese Verträge dem Veterinäramt in Eschwege zur Einsicht vorzulegen, bzw. weiterzugeben. Mit Ihrer Unterschrift auf diesem Vertrag erklären Sie sich damit einverstanden.